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© Cragg Foundation, Foto: Charles Duprat
Parkordnung

Unsere Parkordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Sie erkennen mit dem Betreten des Geländes unsere Parkordnung, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
Während Ihres Besuches bitten wir um ein angemessenes und rücksichtsvolles Verhalten. Das Aufsichtspersonal ist während Ihres Besuches im Skulpturenpark für Sie da. Es steht Ihnen gerne jederzeit für Fragen zur Verfügung. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Der Skulpturenpark Waldfrieden behält sich zur Regelung des Museumsbetriebes weitergehende oder abweichende Anordnungen im Einzelfall vor. Personen, die die Hausordnung nicht respektieren, können vom Besuch des Skulpturenparks ausgeschlossen werden.

Parkgelände

  • Tiere sowie Fahrräder dürfen nicht in den Skulpturenpark mitgebracht werden.
  • Wir bitten Sie, auf den Wegen zu bleiben und keinen Abfall zu hinterlassen.
  • Das Picknicken, Sonnenbaden und Ballspielen ist innerhalb des Parkgeländes nicht gestattet.
  • Das Musizieren oder Betreiben von Tonwiedergabegeräten sowie das Grillen, Entzünden von offenem Feuer oder Feuerwerk ist im Park untersagt.
  • Das Steuern von Drohnen ist innerhalb des Parkgeländes nicht gestattet.
  • Erziehungsberechtigte sind für ein angemessenes Verhalten der ihrer Aufsicht unterstehenden Kinder und Jugendlichen verantwortlich und müssen diese ständig begleiten und beaufsichtigen.

Kunstwerke

  • Berühren Sie Kunstwerke und Vitrinen nicht und hantieren Sie in der Nähe der Ausstellungsobjekte nicht mit Gegenständen, die Beschädigungen an den Objekten verursachen können.
  • Die Urheberrechte an den Kunstwerken liegen bei den jeweiligen Künstlerinnen und Künstlern oder deren Rechtsnachfolgern. Die gewerbliche Nutzung von Werkabbildungen ist ohne deren ausdrückliche Genehmigung untersagt.

Ausstellungshallen 

  • Essen, Trinken und Rauchen sind in den Ausstellungsgebäuden nicht erlaubt.
  • Halten Sie mindestens 60 cm Abstand zu den Ausstellungsgegenständen.

Foto-, Film- und Audioaufnahmen

  • Das Fotografieren bzw. Filmen im Park ist für private Zwecke gestattet.
  • Die Verwendung von Blitzlicht, Handscheinwerfern oder Stativ ist mit Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher und zum Schutz der Kunstwerke nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
  • Die gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine vorherige Anmeldung und schriftliche Genehmigung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorhinein unsere Pressereferentin Ruth Eising.
  • Bitte respektieren Sie beim Fotografieren die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.